Bedingungen für die Erstattung der vorzeitigen Erhebung der TSBA-Erhöhung

Gemäß ihrer Verpflichtung erstattet Air France ihren Ticketinhabern die Differenz zwischen dem erhobenen höheren Betrag und dem für 2024 geltenden TSBA-Satz.

Sie haben Anspruch auf Erstattung, wenn Sie alle nachstehenden Kriterien erfüllen:

  • Ihr Ticket wurde zwischen dem 24. Oktober und dem 6. Dezember 2024 ausgestellt.
  • Ihre Reise führt Sie von und nach Frankreich (nur Reisen, die in Frankreich beginnen und enden).
  • Ihre Reise ist für einen Termin nach dem 1. Januar 2025 (einschließlich) geplant.

Wenn Sie die Erstattung der Erhöhung der Solidaritätsabgabe für ein Ticket beantragen möchten, das Sie über ein Reisebüro oder eine andere Fluggesellschaft erworben haben, wenden Sie sich bitte direkt an die betreffende Stelle. Dort liegen alle notwendigen Informationen zur Bearbeitung Ihrer Erstattung vor.

Bei Fragen oder Problemen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.