Verspätetes Gepäck

Wir sind uns darüber im Klaren, dass es keine schöne Überraschung ist, wenn Sie bei Ankunft feststellen, dass Ihr Gepäck nicht auf dem Gepäckband liegt. Hier lesen Sie, wie Sie in einem solchen Fall vorgehen sollten.

Verspätetes Gepäck melden

Sie können nach der Ankunft Ihr Gepäck nicht finden? Melden Sie dies immer online innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Ankunft. Sie können verspätetes Gepäck auch am Gepäckschalter melden, bevor Sie den Flughafen verlassen. Nach Ihrer Meldung erhalten Sie eine Verlustmeldung (Property Irregularity Report, PIR) mit einer Referenznummer. Mit dieser Referenznummer können Sie den Status Ihrer Meldung überprüfen. 

Sobald Ihr verspätetes Gepäck am Flughafen eingetroffen ist, wird sich der Zustelldienst mit Ihnen in Verbindung setzen. Nach Erhalt Ihrer Bestätigung bezüglich der geplanten Lieferzeit wird Ihnen das Gepäck zugestellt.

Verspätetes Gepäck am Flughafen melden

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr fehlendes Gepäck derzeit nicht online melden können bei einer Ankunft in: Aberdeen, Birmingham, Bristol, Cardiff, Edinburgh, Glasgow, Humberside, Inverness, Leeds Bradford, London City, London Heathrow, Manchester, Newcastle, Norwich, Southampton oder Teesside.

Wenn Sie an einem dieser Reiseziele ankommen, begeben Sie sich bitte zum Gepäckschalter am Flughafen, um Ihr fehlendes Gepäck zu melden. Erfreulicherweise können wir fehlendes Gepäck in 90 % der Fälle innerhalb von 3 Tagen orten!

Verspätetes oder vermisstes Gepäck nachverfolgen

Haben Sie Ihr verspätetes Gepäck bereits gemeldet? Ab 24 Stunden nach Ihrer Meldung können Sie den Status im Gepäckverfolgungssystem anhand Ihres Nachnamens und der Referenznummer überprüfen.

Haben Sie während Ihrer Reise mehrere Aufenthaltsorte? Sie können Ihre vorübergehende Adresse im Gepäckverfolgungssystem ändern.

Sollte der seltene Fall eintreten, dass wir Ihr Gepäckstück nicht innerhalb von 21 Tagen gefunden haben, wenden Sie sich bitte an das KLM-Kundenkontaktcenter. Wir werden dann das weitere Vorgehen, zum Beispiel das Einreichen einer Schadensersatzforderung, mit Ihnen besprechen.

Häufig gestellte Fragen