Eingeschränkt erlaubte Gegenstände im Handgepäck
Flüssigkeiten
Ihr Shampoo und andere Flüssigkeiten können Sie in kleinen Behältern bis zu 100 ml pro Stück mitnehmen. Bitte verpacken Sie alle Flüssigkeiten zusammen in 1 transparenten und verschließbaren Plastikbeutel mit einem Gesamtvolumen von bis zu 1 Liter*. Wenn Sie mehr mitnehmen möchten, können Sie den Rest in Ihrem Aufgabegepäck transportieren. Bitte beachten Sie: Ab dem 1. September 2024 ist es nicht mehr gestattet, eine gefüllte Flasche (mit Wasser oder anderen Getränken) durch die Sicherheitskontrolle zu bringen.
* Ein transparenter und geschlossener Plastikbeutel mit einem Gesamtvolumen von bis zu 1 Liter wird empfohlen.
Folgendes dürfen Sie mitnehmen:
- Babynahrung, die während des Fluges benötigt wird;
- Medikamente, die während des Fluges eingenommen werden müssen, zusammen mit einem Rezept oder einem ärztlichen Attest;
- spezielle Diätnahrungsmittel, die während des Fluges verzehrt werden müssen;
- verschlossene Zollfrei-Artikel.
Elektronische Geräte und Lithiumbatterien
Sie dürfen 15 elektronische Geräte mit einer Lithiumbatterie bis zu 100 Wh sowie 20 Ersatz-Lithiumbatterien oder Powerbanks bis zu 100 Wh mitnehmen. Das Mitführen einer Lithiumbatterie bis 160 Wh im Handgepäck in einem Gerät oder als Ersatzbatterie ist nur mit einer entsprechenden Genehmigung erlaubt. Batterien mit einer Leistung von über 160 Wh sind nicht erlaubt. Beschädigte, defekte oder zurückgerufene Geräte und Batterien dürfen nicht mitgeführt werden.
Auf Flügen von oder über Dubai ist das Mitführen von Pagern und Walkie-Talkies verboten. Diese Geräte werden am Flughafen von Dubai beschlagnahmt.
Bitte verpacken Sie jede Ersatzbatterie separat in der Originalverpackung. Sie haben diese nicht mehr? Kleben Sie die Kontaktpunkte mit nicht leitfähigem Klebeband ab und verpacken Sie jede Batterie in einem separaten Plastikbeutel. Das Aufladen von Ersatzbatterien an Bord ist nicht gestattet.
Folgende Geräte dürfen zwar mitgeführt, aber an Bord nicht benutzt werden: ferngesteuerte Spielzeuge, Fernseher, Transmitter, VHF-Scanner/-Receiver und alle Geräte mit eingeschalteter Verbindung zum Mobilfunknetz. Diese Geräte könnten Störungen bei den Systemen in unseren Flugzeugen verursachen.
E-Zigaretten
Auf den meisten Strecken dürfen Sie eine E-Zigarette und Ersatzbatterien während des Fluges am eigenen Körper mitführen. Leider können Sie Ihre E-Zigarette nicht in Ihrem Handgepäck mitführen. Bitte beachten Sie, dass die Regeln jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein können. Wir empfehlen Ihnen, die gesetzlichen Bestimmungen der Länder, die Sie bereisen, zu überprüfen.
Das Rauchen oder Aufladen von E-Zigaretten oder Batterien an Bord ist grundsätzlich verboten.
Smart-Bags
Die Mitnahme einer Smart-Bag mit einer anderen Lithiumbatterie als einer Knopfzelle ist möglich, wenn Sie diese Batterie entfernen. Sie können sie nicht herausnehmen? Dann dürfen Sie die Tasche nicht mitnehmen, weder in der Kabine noch im Frachtraum.
Pulver auf Flügen in die oder aus den USA
Geht Ihr Flug in die oder aus den USA? Dann dürfen Pulver und pulverartige Substanzen bis zu 350 ml pro Artikel im Handgepäck mitgeführt werden. Wenn Sie mehr mitnehmen möchten, können Sie den Rest in Ihrem Aufgabegepäck transportieren. Ist das Pulver unverschlossen und gibt es Anzeichen einer Verfälschung, ist es im Reisegepäck grundsätzlich nicht erlaubt.
Wir empfehlen Ihnen, sämtliche Pulver in Ihrem Aufgabegepäck zu transportieren, wenn Sie sie während des Fluges nicht benötigen. So verkürzen Sie die Zeit, die Sie bei der Sicherheitskontrolle verbringen müssen.
Urnen sind von diesen Einschränkungen ausgenommen.
Verbotene Gegenstände
Folgende Gegenstände sind im Handgepäck nicht zulässig:
Selbstbalancierende Fortbewegungsmittel oder persönliche Fortbewegungsmittel, die mit einer Lithiumbatterie betrieben werden, sind nicht zur Mitnahme zugelassen – auch nicht, wenn die Batterie getrennt ist oder entfernt wurde. Dazu gehören:
- Hoverboards
- Airboards
- Oxboards
- E-Skates
- Waveboards
- U-Runner
- Elektrisch angetriebene Gepäckstücke
Sie dürfen keine Gewehre, Schusswaffen oder andere Gegenstände mit in die Kabine nehmen, die durch das Abfeuern eines Projektils zu schweren Verletzungen führen können. Dazu gehören:
- Schusswaffen aller Art, darunter Pistolen, Revolver, Sport- und Jagdgewehre oder Schrotflinten
- Spielzeugpistolen, Nachbildungen und Imitationen von Schusswaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
- Schusswaffenkomponenten (mit Ausnahme von Ausrüstungen für Teleskope und Sucher)
- Luftpistolen, Luftgewehre, Schrotflinten und Druckluftwaffen
- Signalpistolen und Startpistolen
- Bögen, Armbrüste und Pfeile
- Harpunen und Harpunengewehre
- Steinschleudern und Katapulte
Sie dürfen keine Geräte mit an Bord nehmen, die dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken. Dazu gehören:
- Schockgeräte, wie Schreckpistolen, Taser- oder Elektroschockwaffen, Elektroschockstäbe, Viehstöcke und ballistisch geführte Energiewaffen
- Viehbetäubungsgeräte oder Viehtöter
Sie dürfen keine spitzen oder scharfen Gegenstände mit in die Kabine nehmen, die zu Verletzungen führen könnten. Dazu gehören:
- Beile, Hackmesser, Fleischerbeile und andere Gegenstände, die zum Hacken bestimmt sind
- Messer oder Scheren mit Klingen von über 6 cm
- Eisbeile und -pfrieme
- Rasierklingen (mit Ausnahme von Einwegrasierklingen)
- Teppichmesser
- Schlittschuhe
- Säbel, Schwerter und Stockdegen
- Nadeln für Hobbyzwecke und Häkelnadeln
Sie dürfen keine Werkzeuge mit in die Kabine nehmen, die als spitze oder scharfe Waffe verwendet werden können. Dazu gehören:
- Brechstangen
- Bohrer und Bohreinsätze, einschl. kabelloser tragbarer Elektrobohrer
- Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von mehr als 6 cm, wie Schraubenzieher und Meißel
- Sägen, einschl. kabelloser tragbarer Motorsägen
- Schweiß- oder Schneidbrenner
- Industrielle Bolzen-, Klammer- und Nagelgewehre
Sie dürfen keine stumpfen Gegenstände mit in die Kabine nehmen, mit denen andere Personen geschlagen oder verletzt werden können. Dazu gehören:
- Baseball- und Softballschläger
- Schläger oder Knüppel, wie Gummiknüppel, Totschläger und Schlagstöcke
- Billard-, Snooker- und Poolstöcke
- Angeln
- Golfschläger, Hockeyschläger, Lacrosse-Schläger und Cricket-Schläger
- Kajak- oder Kanupaddel
- Ausrüstungen für Kampfsportarten, wie Schlagringe
- Skateboards und Longboards
Sie dürfen keine explosiven oder entzündlichen Substanzen und Geräte mitführen, die eine Gefahr für die Gesundheit oder das Eigentum von Passagieren und Crew darstellen könnten. Dazu gehören:
- Munition
- Sprengkapseln, Zündanlagen und Lunten
- Sprengstoffe, Sprengkörper, Explosivmaterial, Repliken oder Imitationen von Sprengstoffen oder Sprengkörpern
- Minen, Granaten und anderes militärisches Explosivmaterial
- Feuerwerke oder Signalfeuer in jeglicher Form (einschließlich Knallfrösche, Knallbonbons und Zündblättchen für Spielzeugpistolen)
- Nebelkerzen oder -patronen
- Dynamit, Schießpulver und Kunststoff-Explosivmaterialien
- Entzündliche Fest- und Flüssigstoffe, wie Benzin, Dieselöl, Feuerzeugbenzin, Alkohol und Ethanol
- Farbsprühdosen, Terpentin und Farbverdünner
- Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 70 %
- Gas und Gasflaschen, wie Butan, Propan und Acetylen
- Sauerstoffgas in großen Mengen
Kleine Feuerzeuge und Zündhölzer dürfen nur am eigenen Körper und nicht als Handgepäck mitgeführt werden.
Sie dürfen keine Chemikalien und toxische Substanzen mitführen, die eine Gefahr für die Gesundheit oder das Eigentum von Passagieren und Crew darstellen könnten. Dazu gehören:
- Abwehrstoffe in Sprühdosen, wie Mace, Pfefferspray und Tränengas
- Säuren und Alkalien, wie nicht auslaufsichere „nasse“ Batterien
- Korrosive Mittel oder Bleichmittel, wie Quecksilber und Chlor
- Feuerlöscher
- Ansteckendes oder biologisch gefährliches Material, wie infiziertes Blut, Bakterien und Viren
- Material, das spontan explodieren oder zünden kann
- Gift
- Radioaktives Material, wie medizinische oder handelsübliche Isotope
- Drucker oder Druckerpatronen
Wenn Sie auf die Philippinen fliegen, dürfen Sie keine Schmuckstücke oder Amulette aus scharfer Munition oder leeren Geschosshülsen mitnehmen.
Reisende nach Kenia, Tansania und Ruanda dürfen bei der Einreise keine Plastiktragetaschen mitführen. Möchten Sie zollfreie Artikel kaufen? Dann entfernen Sie bitte die Plastiktasche, bevor Sie an Bord des Flugzeugs gehen.
Häufig gestellte Fragen
Sie dürfen im Handgepäck maximal 1 Liter Flüssigkeit in Behältern zu je 100 ml mitnehmen. Darunter fallen zum Beispiel flüssige Deodorants und flüssiges Make-up. Geben Sie die kleinen Behälter in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel. Benötigen Sie mehr Flüssigkeiten? Diese können Sie im aufgegebenen Gepäck mitnehmen.
Flüssige Medikamente, Babynahrung und spezielle Diätnahrung, die Sie während des Fluges benötigen, dürfen Sie jederzeit mitnehmen. Und natürlich auch Duty-Free-Artikel, die Sie am Flughafen gekauft haben.
Ja, das ist möglich! Sie können fast alle Arten von Lebensmitteln mitnehmen, solange sie nicht flüssig sind. Also zum Beispiel keine großen Joghurtbecher. Getränke, die Sie nach der Sicherheitskontrolle gekauft haben, können Sie selbstverständlich mitnehmen.
Einwegrasierer dürfen im Handgepäck mitgeführt werden. Andere Rasierer müssen aufgegeben werden.
Von unserer Seite gibt es keine Beschränkungen, wie viel Geld Sie mit an Bord nehmen dürfen. Informieren Sie sich auf der Website des Zolls – möglicherweise müssen Sie es deklarieren.
Benötigen Sie Hilfe?
Obwohl wir die meisten eingeschränkt erlaubten oder verbotenen Gegenstände aufgeführt haben, können die Vorschriften je nach Land variieren. Bitte prüfen Sie auch die Vorschriften des örtlichen Flughafens und der jeweiligen Fluggesellschaft.
Ist Ihr Gegenstand nicht auf dieser Seite aufgeführt oder haben Sie noch Fragen zum Handgepäck? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro/Ihren Reiseveranstalter oder an das KLM-Kundenkontaktcenter.