Pauschalreisebedingungen

Um Ihnen ein umfassendes Reiseerlebnis anzubieten, arbeiten wir mit einer Reihe verschiedener Partner zusammen. Lesen Sie hier mehr über die Regelungen des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschalreisen und verbundene Reisearrangements.

Verbundene Reisearrangements

KLM kooperiert mit verschiedenen Parteien als Partner, um Ihnen ein umfassendes Reiseerlebnis anzubieten. Über einen Link auf der KLM-Website oder in der KLM-App können ergänzende Reiseleistungen bei den folgenden KLM-Partnern gebucht werden:

Wenn Sie über den KLM-Link auf der (Co-branded-)Partnerwebsite (auf der Ihr Reiseziel und die Reisedaten bereits eingegeben wurden) eines der oben genannten KLM-Partner zusätzliche Reiseleistungen buchen und dies nicht später als 24 Stunden nach Erhalt der Flugbestätigung durch KLM erfolgt, ist diese zusätzliche Reiseleistung im Sinne der Pauschalreiserichtlinie Bestandteil eines verbundenen Reisearrangements.

In einem Banner auf der KLM-Partner-Website werden Ihnen die folgenden gesetzlichen Informationen angezeigt: „Wenn Sie nach der Auswahl und Bezahlung einer Reiseleistung zusätzliche Reiseleistungen für Ihre Reise oder Ihren Urlaub bei einem KLM-Partner, Booking.com, Cartrawler oder GetYourGuide buchen, gelten für Sie NICHT die Ansprüche für Pauschalreisen der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher ist KLM nicht haftbar für die ordnungsgemäße Ausführung dieser zusätzlichen Reiseleistungen. Im Falle eines Problems wenden Sie sich bitte an den entsprechenden KLM-Dienstleister, Booking.com, Cartrawler oder GetYourGuide.“

Wenn Sie jedoch nicht später als 24 Stunden nach Erhalt der Buchungsbestätigung von KLM zusätzliche Reiseleistungen über diese Website gebucht haben, sind diese Bestandteil eines verknüpften Reisearrangements. In diesem Fall ist KLM, wenn dies von der europäischen Gesetzgebung vorgeschrieben wird, abgesichert, sodass Ihre Zahlungen an KLM für nicht ausgeführte Serviceleistungen aufgrund einer KLM-Insolvenz erstattet werden und auch Ihre Rückreise gewährleistet ist. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Erstattung im Falle einer Insolvenz des entsprechenden Dienstleisters erhalten.

KLM hat eine Insolvenzversicherung bei Stichting Garantiefonds Reisgelden (SGR), Admiraliteitskade 73B, Rotterdam, Niederlande, abgeschlossen.

Reisende können diese Stelle oder ggf. die zuständige Behörde kontaktieren, wenn die Serviceleistungen aufgrund der Insolvenz von KLM nicht ausgeführt werden.

Hinweis: Diese Insolvenzversicherung deckt keine Verträge mit anderen Parteien außer KLM ab, die trotz der Insolvenz von KLM erfüllt werden können.

Richtlinie (EU) 2015/2302 gemäß deren Umsetzung in nationales Recht:https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015L2302&from=EN